Projektbeschreibung

Doppelresidenz von Scheidungskindern

Leitung
Ass.-Prof. Mag. Dr. Harald Werneck
Kooperation
Institut für Soziologie der Universität Wien; Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Universität Linz
Förderinstitution
Eigenmittel
Laufzeit2009-2010
Kontakt
harald.werneck@univie.ac.at

Obwohl das österreichische Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 die geteilte Obsorge beider Elternteile als Standardfall vorsieht, muss dafür ein hauptsächlicher Aufenthaltsort ("Heim erster Ordnung") für das Kind festgelegt werden. Alternative Modelle, wie insbesondere das Modell der "Doppelresidenz" bzw. "Wechselmodell", wonach das gemeinsame Kind nach einer elterlichen Scheidung abwechselnd - in welchen genauen Intervallen auch immer - bei beiden Elternteilen wohnt, sind in Österreich, im Gegensatz zu einigen anderen, auch EU-Staaten, nach derzeitiger Gesetzeslage nicht vorgesehen und weitgehend unerforscht. Im vorliegenden Projekt wird analysiert, unter welchen Rahmenbedingungen und in welchen Fällen solche Wechselmodelle vor allem im Sinne des Kindeswohls funktionieren (können). Dabei wird erfasst, wie Wechselmodelle von betroffenen Kindern, Müttern und Vätern, die solche Modelle de facto (trotz fehlender gesetzlicher Absicherung) bereits in die Praxis umsetzen, er- und gelebt werden und welche Auswirkungen diese alternativen Obsorgemodelle auf die einzelnen Familienmitglieder haben. Darüber hinaus werden Einstellung und Akzeptanz alternativer Obsorgemodelle in der Bevölkerung untersucht.